13.07.2024"Privater Anspruch auf öffentlichen Raum"
„Durch die Vorstellung des „Zwischen“ wird die scharfe Trennung zwischen Bereichen mit unterschiedlichen territorialen Ansprüchen aufgehoben. Es gilt also „Zwischenräume“ zu schaffen, die verwaltungsmässig entweder zum privaten oder zu öffentlichen Bereichen gehören, von beiden Seiten jedoch in gleichem Masse zugänglich sind, dass heisst, das beiden zumutbar ist, dass die „anderen“ sie benutzen.“ Herman Hertzberger Aus:“Vom […]